Ihre Mandantin kommt nach einem Krankenhausaufenthalt zu Ihnen und ist davon überzeugt, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. Nach Schilderung der Vorwürfe und Durchsicht der Krankenhausunterlagen haben Sie Restzweifel. Soll die Mandantin ihren Behandlungsfehler-Vorwurf bei der Gutachterkommission verbalisieren oder möchten5Sie ein Gerichtsverfahren anstrengen? In beiden Fällen brauchen Sie einen speziellen Fragenkatalog an den Gutachter. Nach Durchsicht der Unterlagen kann ich eine konkrete Abschätzung vornehmen, ob es sich um eine -wenn auch schwerwiegende-Komplikation handelt oder ob tatsächlich ein Behandlungsfehler-Verdacht besteht. Aufgrund dieses konkreten Verdachtes sind dann die Fragen an den Gutachter zu formulieren. Mit diesem Hintergrundwissen können Sie dann mit Ihrer Mandantin die entsprechenden Entscheidungen treffen.