Sie sind ein Kollege aus dem Gebiet der Gynäkologie und Frauenheilkunde und im Krankenhaus oder in der Praxis tätig.
Plötzlich flattert Ihnen ein Behandlungsfehler-Vorwurf ins Haus. Sie kontaktieren Ihre Haftpflichtversicherung, die Sie auffordert, eine spezielle Stellungnahme zu dem Vorwurf abzugeben.
Schicken Sie mir den Schriftwechsel und die Patientenunterlagen (auch anonymisiert) zu. Ich berate Sie konkret bei Ihrer Stellungnahme und nehme eine entsprechende Risikoeinschätzung für Sie vor. So gewappnet, lassen Sie sich vom Anwalt Ihrer Haftpflichtversicherung vertreten.